Anzeige beim Standesamt
Spätestens am nächsten Werktag ist der Tod beim zuständigen Standesamt (abhängig vom Sterbeort - z.B. Standort des Spitals oder des Altersheims) anzuzeigen. In vielen Fällen übernimmt der Bestatter für die Hinterbliebenen die Anzeige des Todes. Auch bei Tod im Spital führen normalerweise die zuständigen Verantwortlichen die Anzeige des Todes für die Hinterbliebenen durch.
Für die Anzeige des Todes beim Standesamt benötigen Sie einige Dokumente:
- Zum einen ist das durch den Amtsarzt ausgefüllte Formular „Anzeige des Todes“ vorzulegen - diesem Formular angehängt ist auch die Todesbescheinigung sowie
- die Geburtsurkunde,
- ein Staatsbürgerschaftsnachweis,
- die Heiratsurkunde (wenn vorhanden),
- die Sterbeurkunde des ehemaligen Partners (bei Verwitweten),
- das Scheidungsurteil des Gerichts (bei Geschiedenen) und
- einen Nachweis des akademischen Grades (bei Akademikern).
Folgende Organisationen sollten Sie nach dem Begräbnis über den Tod des Verstorbenen informieren:
- Arbeitgeber
- zuständiger Pensionsversicherungsträger - Beantragung der Witwen-/Witwer- bzw. Waisenpension
- Bank (Sterbeurkunde) - hier sind eventuell Daueraufträge und Einziehungsaufträge zu ändern bzw. zu löschen, eventuell ist eine neues Girokonto für die Hinterbliebenen zu eröffnen
- Versicherungen - notwendige Dokumente hierfür sind die Sterbeurkunde und die Versicherungspolizze
- Hausverwaltung
- Post, Telekom, Mobilfunkbetreiber
- Gas- und Stromversorger
- Kirchenbeitragsstelle
- Meldeamt
- Vereine, Organisationen, Gewerkschaften
- Kündigung von Abonnements
Verlassenschaftsverfahren
Nach der Anzeige des Todes meldet das Standesamt den Tod an das Verlassenschaftsgericht. Dieses leitet automatisch das Verlassenschaftsverfahren ein.
Bei dem Verlassenschaftsverfahren geht es darum, den Nachlass unter gerichtlicher Aufsicht den rechtmäßigen Erben zu übergeben. Rechte minderjähriger Beteiligter sollen gesichert werden und die Erfüllung des letzten Willen soll überwacht werden. Durchgeführt wird das Verlassenschaftsverfahren von einem Notar oder einem bevollmächtigten Rechtsanwalt.
Bei dem Verlassenschaftsverfahren geht es darum, den Nachlass unter gerichtlicher Aufsicht den rechtmäßigen Erben zu übergeben. Rechte minderjähriger Beteiligter sollen gesichert werden und die Erfüllung des letzten Willen soll überwacht werden. Durchgeführt wird das Verlassenschaftsverfahren von einem Notar oder einem bevollmächtigten Rechtsanwalt.
Dazu nötige Informationen bzw. Unterlagen und Dokumente sind:
- Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Standesdokumente (Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Scheidungsdekret)
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen
- Meldenachweis des Verstorbenen
- Letztwillige Verfügungen, Testamente
- Vormundschaftsdekrete
- Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
- Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (Verzeichnis der nachgelassenen Vermögenswerte wie z.B. Haus/Wohnung, Geldvermögen, Anlagevermögen, Lebensversicherungen, Auto)
- Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses