Formalitäten und Amtswege - Todesfall - Viternitas | Verein für alternative Bestattungsformen e.V.

Formalitäten und Amtswege

Nach Abschluss der Totenbeschau durch den Amtsarzt ergeben sich für die Hinterbliebenen weitere mögliche Aufgaben.

Anzeige beim Standesamt

Spätestens am nächsten Werktag ist der Tod beim zuständigen Standesamt (abhängig vom Sterbeort - z.B. Standort des Spitals oder des Altersheims) anzuzeigen. In vielen Fällen übernimmt der Bestatter für die Hinterbliebenen die Anzeige des Todes. Auch bei Tod im Spital führen normalerweise die zuständigen Verantwortlichen die Anzeige des Todes für die Hinterbliebenen durch.

Notwendige Dokumente

Für die Anzeige des Todes beim Standesamt benötigen Sie einige Dokumente:
  • Zum einen ist das durch den Amtsarzt ausgefüllte Formular „Anzeige des Todes“ vorzulegen - diesem Formular angehängt ist auch die Todesbescheinigung sowie
  • die Geburtsurkunde,
  • ein Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • die Heiratsurkunde (wenn vorhanden),
  • die Sterbeurkunde des ehemaligen Partners (bei Verwitweten),
  • das Scheidungsurteil des Gerichts (bei Geschiedenen) und
  • einen Nachweis des akademischen Grades (bei Akademikern).
Nehmen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit, um sich gegenüber dem Standesamt ausweisen zu können.

Verständigung weiterer Stellen

Viele Stellen sind über den Sterbefall zu benachrichtigen. Verträge sind gegebenenfalls zu kündigen. Der Übergang der Besitztümer des Verstorbenen an die Hinterbliebenen ist zu organisieren. Etwaige Versicherungsansprüche sind geltend zu machen.
Folgende Organisationen sollten Sie nach dem Begräbnis über den Tod des Verstorbenen informieren:
  • Arbeitgeber
  • zuständiger Pensionsversicherungsträger - Beantragung der Witwen-/Witwer- bzw. Waisenpension
  • Bank (Sterbeurkunde) - hier sind eventuell Daueraufträge und Einziehungsaufträge zu ändern bzw. zu löschen, eventuell ist eine neues Girokonto für die Hinterbliebenen zu eröffnen
  • Versicherungen - notwendige Dokumente hierfür sind die Sterbeurkunde und die Versicherungspolizze
  • Hausverwaltung
  • Post, Telekom, Mobilfunkbetreiber
  • Gas- und Stromversorger
  • Kirchenbeitragsstelle
  • Meldeamt
  • Vereine, Organisationen, Gewerkschaften
  • Kündigung von Abonnements

Verlassenschaftsverfahren

Nach der Anzeige des Todes meldet das Standesamt den Tod an das Verlassenschaftsgericht. Dieses leitet automatisch das Verlassenschaftsverfahren ein.
Bei dem Verlassenschaftsverfahren geht es darum, den Nachlass unter gerichtlicher Aufsicht den rechtmäßigen Erben zu übergeben. Rechte minderjähriger Beteiligter sollen gesichert werden und die Erfüllung des letzten Willen soll überwacht werden. Durchgeführt wird das Verlassenschaftsverfahren von einem Notar oder einem bevollmächtigten Rechtsanwalt.
Dazu nötige Informationen bzw. Unterlagen und Dokumente sind:
  • Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesdokumente (Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Scheidungsdekret)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen
  • Meldenachweis des Verstorbenen
  • Letztwillige Verfügungen, Testamente
  • Vormundschaftsdekrete
  • Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (Verzeichnis der nachgelassenen Vermögenswerte wie z.B. Haus/Wohnung, Geldvermögen, Anlagevermögen, Lebensversicherungen, Auto)
  • Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses
Der vermutliche Erbe wird zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufgefordert. Werden Erbantrittserklärungen von mehreren erbberechtigten Personen abgegeben, die einander jedoch widersprechen, führt dies zu einer Auseinandersetzung zwischen den Streitparteien.